Vor dem Bundesverfassungsgericht war eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich, zu deren Begründung sich das Gericht auf eine querulantenhafte Prozessunfähigkeit des Klägers berufen hatte:
Der Beschwerdeführer beantragte für eine beabsichtigte
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