Die Rückforderung von Grundsicherungsleistungen wegen sozialwidrigen Verhaltens kann gegen das Übermaßverbot verstoßen.
In dem hier vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschiedenen Fall hatte ein heute 28jähriger, ungelernter Langzeitarbeitsloser geklagt, der langjährig Grundsicherungsleitungen bezieht. Im Jahre 2012 verlor er seinen Ausbildungsplatz wegen wiederholten,
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