Finanzgericht München

Überraschungsentscheidung

Eine Überraschungsentscheidung kann vorliegen, wenn das Gericht die Klageabweisung auf einen Gesichtspunkt stützt, den weder die Beteiligten noch das Gericht zuvor in das Verfahren eingeführt haben und wenn dies zudem auf rechtlich fehlerhafter und tatsächlich zweifelhafter Grundlage geschieht.

Eine Überraschungsentscheidung

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Die Garantie des rechtlichen Gehörs

Die Garantie rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.

Das Gericht braucht dabei zwar nicht jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden; es hat vielmehr bei der Abfassung seiner Entscheidungsgründe eine

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Überraschungsentscheidung

Eine Überraschungsentscheidung (Verstoß gegen die Hinweispflicht aus § 76 Abs. 2 FGO) setzt voraus, dass das Gericht dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste.

Auf rechtliche

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