Bezahlung von „Bugwellenstunden“

Können sogenannte Bugwellenstunden wegen des Eintritts in den Ruhestand nicht mehr im Wege der Dienstbefreiung ausgeglichen werden, besteht ein Anspruch auf Bezahlung.

Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in den hier vorliegenden Fällen den Klagen zweier pensionierter Lehrer auf

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