Können sogenannte Bugwellenstunden wegen des Eintritts in den Ruhestand nicht mehr im Wege der Dienstbefreiung ausgeglichen werden, besteht ein Anspruch auf Bezahlung. Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in den hier vorliegenden Fällen den Klagen zweier pensionierter Lehrer auf Bezahlung sog. Bugwellenstunden stattgegeben. Gleichzeitig wurden die erstinstanzlichen Urteile abgeändert .
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