Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Bundesnachrichtendienst untersagt, Telefonie-Metadaten aus Telekommunikationsverkehren in der Datei VERAS (Verkehrsdatenanalysesystem) zu speichern oder zu nutzen. Diese Untersagung gilt freilich nur für die Metadaten aus Telekommunikationsverkehren des klagenden Vereins. Der Bundesnachrichtendienst betreibt Dateien, die er seinem Aufklärungsauftrag aus § 1 Abs. 2 BNDG zuordnet und als geheim
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