Bauzaun trifft PKW

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht trifft denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft. Wird die Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten übertragen, entbindet das jedoch nicht von der Pflicht zur Kontrolle und Überwachung. Allein durch das Umfallen eines Bauzaunes besteht bereits ein Anscheinsbeweis für eine unzureichende Sicherung und damit die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Ein ordnungsgemäß gesicherter

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Überwachung eines Internetforums auf beleidigende Äußerungen

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat seine Rechtsprechung zur Störerhaftung des Betreibers einer Internetseite bestätigt. Hiernach trifft den Betreiber eines Internetforums eine Pflicht zur Überwachung des Internetforums auf beleidigende Äußerungen. Im entschiedenen Fall sprach das OLG Hamburg dem Antragsteller einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog in

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