Vollstreckungsfähige Umgangsregelung

Einer Umgangsregelung, durch die der Umgang auf einen bestimmten Rhythmus festgelegt wird oder dem umgangsberechtigten Elternteil bestimmte Umgangszeiten zugewiesen werden, ist nicht mit für eine Vollstreckung hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass sich der Umgangsberechtigte eines Umgangs mit dem Kind in

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Teddybär

Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche Umgangsregelung – und dessen Erledigdung

Das Rechtsschutzbedürfnis muss grundsätzlich noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein.

Nach Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens kann es fortbestehen, wenn anderenfalls entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff

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Sieben Hunde und ein Kind

Für das Umgangsrecht eines Vaters mit seinem Kleinkind, hat dieser sicherzustellen, dass das Kind während der Umgangskontakte in Gegenwart von einem oder mehreren im Haushalt lebenden Hund(en) nicht unbeaufsichtigt sein wird. Es ist nicht erforderlich, dass alle Hunde abwesend sind.

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Corona – und die Umgangsregelung

Der Umgang mit dem Vater dient dem Kindeswohl. Die Corona-Pandemie bietet weder einen Anlass, bestehende Umgangsregeln abzuändern, noch den Umgang auszusetzen.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Braunschweig in dem hier vorliegenden Fall einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe abgelehnt. Dieser Antrag

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Einigungsgebühr im Umgangsverfahren

Einigen sich die Kindeseltern anlässlich eines außergerichtlichen Zusammentreffens ohne Anwälte über die Ausgestaltung des Umgangs des Kindesvaters mit dem gemeinsamen Kind, so kann der dem Kindesvater beigeordnete Rechtsanwalt keine Einigungsgebühr beanspruchen.

Gemäß Nr. 1000 VV-RVG entsteht die Einigungsgebühr für die

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Vollstreckung eines Umgangstitels

Die Vollstreckung eines Umgangstitels nach § 89 Abs. 1 FamFG durch Festsetzung eines Ordnungsmittels gegen den betreuenden Elternteil setzt eine hinreichend bestimmte und konkrete Regelung des Umgangsrechts voraus. Dafür ist eine genaue und erschöpfende Bestimmung über Art, Ort und Zeit

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