Einigungsgebühr im Umgangsverfahren

Einigen sich die Kindeseltern anlässlich eines außergerichtlichen Zusammentreffens ohne Anwälte über die Ausgestaltung des Umgangs des Kindesvaters mit dem gemeinsamen Kind, so kann der dem Kindesvater beigeordnete Rechtsanwalt keine Einigungsgebühr beanspruchen.

Gemäß Nr. 1000 VV-RVG entsteht die Einigungsgebühr für die

Artikel lesen