Das Handy in der Umkleidekabine

Wem das Mobiltelefon aus der Umkleidekabine einer Sporthalle gestohlen wird, hat unter Umständen keinen Zahlungsanspruch gegen seine Handy- Versicherung.

In einem jüngst vom Amtsgericht Wiesbaden zu entscheidenden Rechtsstreit hatte ein Handybesitzer aus Mecklenburg- Vorpommern sein Mobiltelefon unter anderem gegen Abhandenkommen

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