Ist bei der Arbeit das Tragen einer bestimmten Berufskleidung und deshalb das Umkleiden im Betrieb durch den Arbeitgeber angeordnet, handelt es sich bei den Umkleidezeiten grundsätzlich um vergütungspflichtige Arbeitszeit. Jedoch beinhaltet § 6 Ziff. 2 des vom Bundesarbeitgeberverband Chemie und der Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie und Energie abgeschlossenen Manteltarifvertrags (MTV) eine gesonderte
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