Für die Zurechnung von sexuellen Dienstleistungen gelten die allgemeinen Grundsätze. Leistender ist in der Regel derjenige, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen im eigenen Namen gegenüber einem anderen selbst oder durch einen Beauftragten ausführt. Vereinbarungen können unter anderem dann umsatzsteuerrechtlich
Artikel lesen

