Eine Bruchteilsgemeinschaft erbringt keine Leistungen gegen Entgelt als Unternehmer. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof in einem Streitfall, in dem über § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG i.d.F. von Art. 43 Abs. 6 i.V.m. Art. 16 Nr. 2 JStG 2022 nicht zu entscheiden war. Der BFH ist in seiner früheren
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