Erlöse aus dem Verkauf von Schreddergeld und von Banknotenbögen unterliegen in vollem Umfang der Umsatzsteuer
Erlöse aus dem Verkauf von ungeschnittenen Banknotenbögen und von Schreddergeld sind weder umsatzsteuerfrei zu belassen noch mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu versteuern. Dies entschied jetzt
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