Die Jägerprüfung als Zweckbetrieb

Ein gemeinnütziger Verein, zu dessen satzungsmäßigen Zwecken auch der Naturschutz und die Landschaftspflege gehören, begründet mit der Organisation und Durchführung der Jägerprüfung einen allgemeinen Zweckbetrieb. Die Steuerbefreiung für die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung ist keine unionsrechtlich unzulässige Beihilfe. Der Verein dient nach seiner Satzung und seiner tatsächlichen Geschäftsführung gemeinnützigen

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Akido

Judounterricht – und die Umsatzsteuer

Judounterricht ist kein Schul- oder Hochschulunterricht im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL. Derartige an einer Sportschule erbrachten Unterrichtsleistungen sind umsatzsteuerpflichtig. Derartige Unterrichtsleistungen sind nicht nach nationalen Vorschriften umsatzsteuerbefreit.  Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a oder b UStG sind nicht

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Notar

Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung einer Grundstückslieferung – durch nachträgliche notarielle Vertragsergänzung?

Für den Bundesfinanzhof ist nicht klärungsbedürftig, dass § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG, der den Verzicht auf die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG bei Lieferungen von Grundstücken außerhalb von Zwangsversteigerungsverfahren, jedoch nicht dessen Widerruf regelt, einer nachträglichen formwirksamen Optionsausübung auch dann entgegensteht, wenn sie zwischen

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Museum

Umsatzsteuerbefreiung für Museumsführer

Die Steuerbefreiung des § 4 Nr.20 Buchst. a UStG für die Leistungen eines Museums oder einer gleichartigen Einrichtung umfasst sachlich nicht nur die Einräumung von Eintrittsberechtigungen in das Museum, sondern z.B. auch andere typische Museumsleistungen mit Kulturbezug. Das Museum, mit dem die gleichartige Einrichtung ihre Museumsleistung erbringt, kann auch das

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Justizzentrum Köln

Die umsatzsteuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger

Die nach §§ 276, 317 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrenspfleger für Betreuungs- und Unterbringungssachen können sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen. Die Leistungen als Verfahrenspfleger in Betreuungs- und Unterbringungssachen sind weder nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG noch nach § 4

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Alte Frau

Leistungen an hilfsbedürftige Personen – und die Umsatzsteuerbefreiung

Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 16 UStG setzt Leistungen an hilfsbedürftige Personen voraus (empfängerbezogene Auslegung). In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Rechtsstreit betreibt die Klägerin ein Unternehmen, das die Erbringung von Haushaltshilfeleistungen zum Gegenstand hat. Mit Bescheid vom 03.04.2013 erkannte die Bezirksregierung diese Tätigkeit als „niedrigschwelliges Hilfe- und Betreuungsangebot“

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Flüchtling Hamburg Hafen

Flüchtlingsunterkünfte und Obdachlosenunterkünfte – und die Umsatzsteuer

Der Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH für Länder und Kommunen kann nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerfrei sein. Dasselbe gilt für den Betrieb einer kommunalen Obdachlosenunterkunft. Im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall bewirtschaftete die Klägerin, eine GmbH, eine Vielzahl von Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge, Aussiedler und Obdachlose.

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Pflegeheim

Der MDK-Gutachter – und die Umsatzsteuer

Das Leistungsmerkmal „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden“ setzt voraus, dass die betreffenden Lieferungen bzw. Dienstleistungen jedenfalls für die der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit unterfallenden Umsätze unerlässlich sind. Dienstleistungen, die die Erstellung von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit betreffen, müssen nicht unmittelbar an die pflegebedürftigen Personen erbracht werden,

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Theater

Verzehrumsätze im Theater

Zu den in § 4 Nr.20 Buchst. a UStG nicht näher beschriebenen Umsätzen der Theater gehören nur Leistungen, die für den Betrieb eines Theaters typisch sind. Wenn sich ein Leistungsbündel aus künstlerischer Unterhaltung und kulinarischer Versorgung der Gäste in der Gesamtschau eines Durchschnittsverbrauchers als einheitlicher (komplexer) Umsatz darstellt, ist der

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Krankentransport- und Rettungsdienstleistungen – und die Umsatzsteuer

Abrechnungen von Krankentransport- und Rettungsdienstleistungen gegenüber Sozialversicherungsträgern, die ein Rettungsdienst (gemeinnütziger Verein) für den Träger des Rettungsdienstes und die anderen Rettungsdienste übernommen hat, können „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen“ i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL sein, wenn der Sozialversicherungsträger diese Bündelung verlangt.

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Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten – und die Umsatzsteuer

Der Bundesfinanzhof sieht es als zweifelhaft an, ob ein Versicherungsvermittler, der neben seiner Vermittlungstätigkeit der Versicherungsgesellschaft auch das vermittelte Versicherungsprodukt zur Verfügung stellt, umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt. Er hat daher ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung dieser Frage gerichtet. Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

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Fahrschule

Die Fahrschule – und die Umsatzsteuer

Fahrunterricht in einer Fahrschule ist ein spezialisierter Unterricht, der für sich allein nicht der für den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen gleichkommt und deshalb nicht unter den Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts i.S.

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Umsatzsteuerbefreiung von notärztlichen Bereitschaftsdiensten

Leistungen eines Arztes im Rahmen eines Notdienstes, die dazu dienen, gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten und damit einen größtmöglichen Erfolg einer (späteren) Behandlung sicherstellen zu können, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin. Nach § 4 Nr.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot – bei nachträglichem Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit

Da das Recht auf Vorsteuerabzug materiell-rechtlich bereits entsteht, wenn die betreffenden Gegenstände geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird, kommt es für die insolvenzrechtliche Begründung des Erstattungsanspruchs auf den Besitz der Rechnung nicht an. Auf den Zeitpunkt der dem Vorsteuerabzug zugrunde liegenden Lieferung von Gegenständen oder Erbringung von Dienstleistungen ist auch

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Sportvereine – und die Umsatzsteuerfreiheit

Der Bundesfinanzhof zweifelt an der Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen, die Sportvereine gegen gesondertes Entgelt erbringen und hat ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Kommt Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL, nach dem „bestimmte, in

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Privater Schwimmunterricht und die Umsatzsteuerbefreiung

Für privaten Schwimmunterricht für Kleinkinder ist keine Umsatzsteuer zu zahlen. Dagegen ist das Säuglingsschwimmen nicht von der Steuer befreit. So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall einer qualifizierten Privatlehrerin entschieden. Sie führt nach einem von ihr entwickelten Programm Schwimmkurse für Kinder durch. Die Schwimmkurse teilt die Klägerin

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Outsourcing im Bankbereich – und die Zweifel an der Umsatzsteuerfreiheit

Der Bundesfinanzhof zweifelt an der Umsatzsteuerfreiheit des sog. Outsourcing im Bankbereich und hat ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. Der Unionsgerichtshof soll hiernach auf die Vorlage des Bundesfinanzhofs entscheiden, ob Unterstützungsleistungen eines Dienstleisters für eine Bank beim Betrieb von Geldautomaten umsatzsteuerfrei sind: Sind technische und administrative

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Unterstützungskassen – und die Umsatzsteuerpflicht

Die Verwaltungsleistungen von betrieblichen Versorgungseinrichtungen sind jedenfalls dann nicht nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG steuerfrei, sondern umsatzsteuerpflichtig, wenn die Arbeitnehmer kein Anlagerisiko tragen und der Arbeitgeber zur Zahlung an das Altersversorgungssystem gegenüber seinen Arbeitnehmern gesetzlich verpflichtet ist. Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz

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Umsatzsteuerbefreiung für eine ambulante 24-Stunden-Pflege

Leistungen der sog. 24-Stunden-Pflege von privatrechtlichen Einrichtungen zur ambulanten Pflege waren in den Jahren 2005 und 2006 nur dann umsatzsteuerfrei, wenn im Vorjahr oder im jeweiligen Kalenderjahr die Pflegekosten in mindestens 40 % der Pflegefälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden

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Geldspielautomaten – und die Umsatzsteuer

Für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten besteht keine Umsatzsteuerbefreiung. Ein Unternehmer kann sich auch angesichts der Umsatzsteuerbefreiung für Spielbanken in § 6 der Verordnung über öffentliche Spielbanken vom 27.06.1938 -SpielbkV- i.d.F. vom 01.01.1964 unter Berücksichtigung des Neutralitätsgrundsatzes nicht auf die Steuerbefreiung in Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL

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Umsatzsteuerbefreiung von Nachhilfeinstituten

Für die Umsatzsteuerbefreiung von Nachhilfeinstituten besteht keine Mindestquote von Lehrkräften mit Lehramtsbefähigung. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht den Revisionen zweier Betreiber von Nachhilfeinstituten in Unterfranken stattgegeben und den Freistaat Bayern verpflichtet, für die betreffenden Institute jeweils Bescheinigungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG zu

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Sozialtrainer in der Umsatzsteuer

Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG setzt voraus, dass Leistungen erbracht werden, die im vorangegangenen Kalenderjahr ganz oder zum überwiegenden Teil entweder durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Alternative 1) oder durch Einrichtungen nach Buchst. a (Alternative 2) vergütet wurden. Der Bundesfinanzhof legt § 4

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Belegkrankenhaus – und die Umsatzsteuer

§ 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. (2007) setzt für die Umsatzsteuerbefreiung bei Krankenhäusern voraus, dass im vorangegangenen Kalenderjahr die in § 67 Abs. 1 oder 2 AO bezeichneten Voraussetzungen erfüllt waren. Die zu einem reinen Belegkrankenhaus entwickelten Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 25.11.1993 kann auf ein Krankenhaus

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Nachträgliche Berufung auf unionsrechtliche Steuerbefreiung – und die Vorsteuerkorrektur

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG ändern, wenn sich der Steuerpflichtige nachträglich innerhalb des Berichtigungszeitraums auf die Steuerfreiheit seiner Verwendungsumsätze entsprechend dem Unionsrecht beruft, weil ein Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Eingangsleistungen, die in direktem

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Bundesfinanzhof (BFH)

Fahrschulen – und die Umsatzsteuer

Leistungen von Fahrschulen sind auch unter Berücksichtigung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL nicht generell steuerbefreit. Nach § 4 Nr. 21 Buchst. a bb UStG sind steuerbefreit die unmittelbar dem Schul- oder Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen oder anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen, wenn die zuständige Landesbehörde

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Förmliche Zustellungen – und die Umsatzsteuer

Die Durchführung von Postzustellungsaufträgen zählt nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württtemberg nicht zu den sog. Post-Universaldienstleistungen und ist damit nicht nach europarechtlichen Vorgaben von der Umsatzsteuer befreit. Vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg geklagt hatte der Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Holdingunternehmens, das durch verschiedene Organgesellschaften Postzustellungsaufträge im gesamten Bundesgebiet ausgeführt und sich

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Umsatzsteuerbefreite Leistungen einer Tanzschule

Die Frage, ob die Leistung einer Tanzschule umsatzsteuerbefreit ist, ist abhängig von der konkreten Art der Leistung: Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätzen sind nach § 4 Nr. 21 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) UStG steuerfrei die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater

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Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung einer Grundstückslieferung

Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) kann nur in dem dieser Grundstückslieferung zugrunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden. Ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist unwirksam, auch wenn er notariell beurkundet wird. Im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall haben sich die für

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Bundesfinanzhof

Schwimmunterricht – ohne Umsatzsteuer

Schwimmunterricht kann als von Privatlehrern erteilter Schulunterricht steuerfrei sein. Zwar sind die Leistungen des Privatlehrers nicht nach nationalem Recht steuerfrei sind. Der private Schwimmlehrer kann aber einen Anwendungsvorrang der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, h, i und j MwStSystRL) geltend machen. Keine Umsatzsteuerfreiheit nach deutschem Recht Nach §

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Umsatzsteuer-Sonderregelung für Reisebüros

Die Umsatzsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ist nicht auf den Verkauf von Reisen an Reisende beschränkt, sondern gilt für Verkäufe an jeden Kunden. Mit dieser Begründung hat jetzt der Gerichtshof der Europäischen Union Klagen der EU-Kommission gegen Polen, Italien, die Tschechische Republik, Griechenland, Frankreich, Finnland und Portugal in vollem Umfang abgewiesen und

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Umsatzsteuerbefreiung für private Schulträger

Die Befreiung der schulischen und beruflichen Ausbildung durch private Träger von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 21 Buchst. a) UStG bezweckt deren steuerliche Gleichbehandlung mit den hinsichtlich dieser Leistungen nicht der Umsatzsteuer unterliegenden öffentlich-rechtlichen Bildungsträgern. Das Erfordernis einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a) bb) UStG dient

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Berufsorientierungsmaßnahmen für Schüler – und die Umsatzsteuer

Maßnahmen der Berufsorientierung für Schüler können als Maßnahmen zur Berufsvorbereitung von der Umsatzsteuer befreit sein. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in zwei Fällen aus Köln und Aachen: Die Kläger, bei denen es sich um private Einrichtungen handelt, haben an öffentlichen Schulen in deren Auftrag Testverfahren zur Feststellung der berufsübergreifend einsetzbaren

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Vermietungseinkünfte und die Grundstücksüberlassung für Ausgleichsmaßnahmen nach dem BNatSchG

Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. c UStG betrifft nur solche Nutzungsrechte, die auch von dem Begriff „Vermietung und Verpachtung“ umfasst werden. Die entgeltliche Bestellung eines unwiderruflich eingeräumten dinglichen Nutzungsrechts zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem BNatSchG ist keine „Vermietung oder Verpachtung“ i.S. des § 4 Nr. 12

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Umsatzsteuer in der Privatklinik

Die pauschalen Tagessätze einer Privatklinik, die keine gesetzlich versicherten Patienten behandelt, sind nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg in voller Höhe umsatzsteuerfrei. In dem hier vom Finanzgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall betreibt die Klägerin, eine GmbH, ein Krankenhaus in privater Trägerschaft. Die erbrachten ärztlichen Leistungen sowie Unterbringung und Verpflegung der Patienten rechnet

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Umsatzsteuerbefreiung von Supervisionsleistungen II

Die Senate des Finanzgerichts Köln sind sich uneinig, ob Supervisionsleistungen nach § 4 Nr. 21 a) UStG von der Umsatzsteuer befreit sind oder nicht. . Der 15. Senats versagt dagegen den Supervisionsleistungen einer Diplom-Soziologin die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 21 a) UStG. In diesem Fall werden nach Ansicht des

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Umsatzsteuerbefreiung von Supervisionsleistungen I

Die Senate des Finanzgerichts Köln sind sich uneinig, ob Supervisionsleistungen nach § 4 Nr. 21 a) UStG von der Umsatzsteuer befreit sind oder nicht. . Der 6. Senats behandelt dagegen Supervisionsleistungen einer Diplom-Sozialpädagogin und Diplom-Organisationsberaterin als nach § 4 Nummer 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Mit der

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Ärztliche Leistungen zur Krankenhaushygiene und die Umsatzsteuer

Von der Steuer befreit als Heilbehandlungsleistung nach § 4 Nr. 14 UStG sind infektionshygienische Leistungen eines Arztes, die dieser für andere Ärzte und/oder Krankenhäuser erbringt, damit diese ihre Heilbehandlungsleistungen ordnungsgemäß unter Beachtung der für sie nach dem IfSG bestehenden Verpflichtungen erbringen Im Hinblick auf das Erfordernis, Heilbehandlungen in Krankenhäusern unter

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Gebühren für Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung

Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG steht der Erhebung von Gebühren für die Erteilung einer Bescheinigung zum Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung dem Grunde nach nicht entgegen. Die Gebührenerhebung ist allerdings rechtswidrig, wenn im Hinblick auf die Höhe der Gebühr pauschal an den Umsatz des jeweiligen Projekts angeknüpft wird. Rechtsgrundlage für eine solche Gebühr ist

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