Umsatzsteuerberichtigung im Insolvenzfall

Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bereits geklärt, dass der Berichtigungsanspruch für Entgelte aus den durch den insolventen Unternehmer erbrachten Leistungen „mit“ und dabei eine juristische Sekunde vor der Insolvenzeröffnung entsteht. Es handelt sich somit sowohl bei dem Vorsteuerberichtigungsanspruch

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Betriebsgrundstücksveräußerung an den Organträger

Eine Geschäftsveräußerung liegt nur vor, wenn der Erwerber die vom Veräußerer ausgeübte Unternehmenstätigkeit fortsetzt oder dies zumindest beabsichtigt. Ist der Gegenstand der Geschäftsveräußerung ein Vermietungsunternehmen, muss der Erwerber umsatzsteuerrechtlich die Fortsetzung der Vermietungstätigkeit beabsichtigen.

Die Übertragung eines an eine Organgesellschaft

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Uneinbringliche Entgelte in der Insolvenz

Der Umsatzsteuer unterliegende Entgeltforderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen an den späteren Gemeinschuldner werden spätestens im Augenblick der Insolvenzeröffnung unbeschadet einer möglichen Insolvenzquote in voller Höhe uneinbringlich.

Wird das uneinbringlich gewordene Entgelt nachträglich vereinnahmt, ist der Umsatzsteuerbetrag erneut gemäß §

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