Steuerhinterziehung bei der Umsatzsteuer – Voranmeldungen und die Umsatzsteuerjahreserklärung

Das Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung ist eines der Gesetzeskonkurrenz in Form der mitbestraften Vortat. Der Bundesgerichtshof hat dieses Konkurrenzverhältnis in der Entscheidung vom 13.07.2017 für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung des nämlichen Jahres durch positives Tun im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO angenommen. Nichts

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Steuerhinterziehung durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung – und die Verjährung

Wird die entsprechende Umsatzsteuerjahreserklärung bei dem zuständigen Finanzamt abgegeben, ist mit der Abgabe die auf den Veranlagungszeitraum bezogene Steuerhinterziehung beendet, so dass der Lauf der Verjährungsfrist mit diesem Tag beginnt (§ 78a Satz 1 StGB). Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung tritt Beendigung zu dem Zeitpunkt

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Steuerhinterziehung durch eine falsche Umsatzsteuerjahreserklärung – und die Umsatzsteuervoranmeldungen

Das Verhältnis zwischen unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen und unrichtiger Umsatzsteuerjahreserklärung im Rahmen der Steuerhinterziehung ist eines der Gesetzeskonkurrenz in Form der mitbestraften Vortat. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung ebenso wie das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung zunächst lediglich zu einer Steuerhinterziehung „auf Zeit“; erst die

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Die nicht unterschriebene Steuererklärung – und die Steuerhinterziehung

Eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung durch Einreichen einer falschen Umsatzsteuerjahreserklärung ist nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil die eingereichte Erklärung keine Unterschrift trägt. Zwar ist eine Steuererklärung, welche die gesetzlich vorgeschriebene Unterschrift nicht enthält, unwirksam. Der Mangel der fehlenden Unterschrift ist aber dann steuerrechtlich unbeachtlich, wenn auf eine solche Steuererklärung ein wirksamer

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