Golfspieler

Sportvereine – und die Umsatzsteuerpflicht

Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung, wonach sich Sportvereine gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie abgeleitete Steuerfreiheit berufen können, aufgegeben. Diese Rechtsprechungsänderung ist Folge eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass

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Urheberrechtliche Abmahnung – und die Umsatzsteuer

Zahlungen, die an einen Unternehmer als Aufwendungsersatz aufgrund von urheberrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung seines Unterlassungsanspruchs geleistet werden, sind umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und den von ihm abgemahnten Rechtsverletzer zu qualifizieren. Auf welche nationale

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Steuern für die Wette

Handelt es sich um einen im EU-Ausland ansässigen Sportwettenveranstalter, für den ein deutscher Unternehmer Sportwetten vermittelt, ist dieser im Inland nicht umsatzsteuerpflichtig.

So hat der Bundesfinanzhof in dem hier vorliegenden Fall entschieden. Die Klägerin, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), bot seit dem

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Bundesfinanzhof (BFH)

Fahrschulen – und die Umsatzsteuerpflicht

Der Bundesfinanzhof zweifelt an der Umsatzsteuerpflicht für die Erteilung von Fahrunterricht zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B („Pkw-Führerschein“) und C1. Er hat daher dem Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens gemäß Art. 267 AEUV die Frage vorgelegt, ob Fahrschulen

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Der irrtümlich vereinbarte Nettopreis

Vereinbaren die an einem Leistungsaustausch Beteiligten rechtsirrtümlich die Gegenleistung ohne Umsatzsteuer, ist der vereinbarte Betrag in Entgelt und darauf entfallende Umsatzsteuer aufzuteilen.

Das ist allerdings nicht auf eine (teilweise) Uneinbringlichkeit des Entgeltes gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG

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Sale and lease back – und die Umsatzsteuer

Sale-and-lease-back-Geschäfte können als Mitwirkung des Käufers und Leasinggebers an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers und Leasingnehmers zu steuerpflichtigen sonstigen Leistungen führen.

Im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein Leasinggeber elektronische Informationssysteme gekauft, die der Verkäufer entwickelt hatte und deshalb

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