Es ist für den Bundesfinanzhof nicht ernstlich zweifelhaft, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit (Glücksspiel mit Geldeinsatz) umsatzsteuerbar und seit dem 06.05.2006 umsatzsteuerpflichtig sind. Dies hat der Bundesfinanzhof jetzt nochmals betont und damit die Beschwerde eines Automatenbetreibers gegen einen die AdV zurückweisenden Beschluss des Finanzgerichts Münster zurückgewiesen. Bei
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