Biergarten

Der Grillstand im Biergarten

Es ist für den Bundesfinanzhof nicht weiter klärungsbedürftig, dass der Inhaber eines Grillstands in einem Biergarten vor Einführung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen erbrachte, wenn er an Biergartenbesucher gegen Entgelt Speisen abgab

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Die Pferdekutsche als Inseltaxi

Ist im Gebiet einer Gemeinde der Verkehr mit PKW allgemein unzulässig, kann ein umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Personenkraftfahrzeuge (z.B. mit Pferdefuhrwerken) vorliegen, wenn die übrigen Merkmale des Taxiverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind.

Nicht nur Bahnfahren wird

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Die Dinner-Show und die Umsatzsteuer

Ein Leistungsbündel aus Unterhaltung und kulinarischer Versorgung der Gäste (sog. „Dinner-Show“) unterliegt jedenfalls dann dem Regelsteuersatz, wenn es sich um eine einheitliche, komplexe Leistung handelt

Ob im Fall eines Leistungsbündels umsatzsteuerrechtlich eine einheitliche Leistung vorliegt oder ob mehrere, getrennt zu

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Die Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest

Verkauft ein Brezelverkäufer auf den Oktoberfest in Festzelten „Wiesnbrezn“ an die Gäste des personenverschiedenen Festzeltbetreibers, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Lebensmittel anzuwenden.

Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof und wies damit zugleich die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zurück, die

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Bundesfinanzhof (BFH)

Partyservice – und die Umsatzsteuer

Für die Leistungen eines Partyserviceunternehmens gilt der ermäßigte Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG grundsätzlich nur dann, wenn es sich um reine Lieferung von Standardspeisen handelt. Bei einem erheblichen Dienstleistungsanteil bei der Speisezubereitung bzw. Darreichung (spezielle Fertigung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Autorenlesung – und die Umsatzsteuer

Die reine Autorenlesung vor Publikum ist weder eine Theatervorführung noch eine den Theatervorführungen vergleichbare Darbietung. Eine Autorenlesung vor Publikum kann jedoch theaterähnlich sein, so dass die Eintrittsberechtigungen hierfür dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.

Die Entgelte für Autorenlesungen vor Publikum sind umsatzsteuerpflichtig.

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Mietwagen – und der Umsatzsteuersatz

1. Der im nationalen Recht vorgesehene ermäßigte Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr durch Taxen ist unionsrechtskonform und gilt grundsätzlich nicht für entsprechende von Mietwagenunternehmern erbrachte Leistungen. Anders kann es sein, wenn von einem Mietwagenunternehmer durchgeführte Krankentransporte auf mit Krankenkassen geschlossenen

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Umsatzsteuer in der Skihalle

Der Betrieb einer Skihalle unterliegt nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, sondern dem Regelsteuersatz von 19%. Es besteht auch kein Anspruch auf Besteuerung mit dem günstigsten in einem anderen EU-Nachbarstaat vorhandenen Steuersatz.

Wie der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 28.06.2011 bereits entschieden hat,

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Umsatzsteuer beim Partyservice

Die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens stellen grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) dar, die in der Umsatzsteuer dem Regelsteuersatz von derzeit 19% unterliegen. Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder wenn besondere Umstände belegen, dass die

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Tattoo-Vorlagen sind keine Kunstwerke

Die Anfertigung von Tattoo-Vorlagen unterliegt nicht als künstlerische Arbeiten dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% sondern nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz dem Regelsteuersatz von 19%.

Der Kläger des jetzt vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Falls ist als Tattoo-Zeichner unternehmerisch tätig, ohne zugleich

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Kontaktlisten als Druckerzeugnis

Das Umsatzsteuerrecht sieht neben dem Regelsteuersatz von derzeit 19% für bestimmte Produkte einen ermäßigten Steuersatz von 7% vor. Dieser ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt auch für Druckerzeugnisse, etwa für Tageszeitungen. Der Bundesfinanzhof nun zu entscheiden, ob dieser ermäßigte Umsatzsteuersatz auch für Kontaktlisten

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Party-Service in der Umsatzsteuer

Die Leistungen eines Party-Services, der zusätzlich zur Abgabe zubereiteter Speisen Geschirr und Besteck überlässt und anschließend reinigt, unterliegt nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhof dem normalen Umsatzsteuersatz von derzeit 19%.

Eine Anwendung des ermäßigten Steuersatz verstößt gegen § 12

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Fleischwurst vom Wochenmarkt

Werden auf einem Wochenmarkt verzehrfertige Lebensmittel angeboten, so unterliegend diese nicht dem sonst für Lebensmittel geltenden ermäßigten, sondern vielmehr, quasi als Restaurationsumsatz, dem vollen Umsatzsteuersatz von 19%. Das jedenfalls entschied jetzt das Finanzgericht Rheinland-Pflalz für den Fall einer auf einem

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