Umspannwerk Birkenfeld bei Pforzheim

Umspannanlagen – und der Stromverbrauch des Netzbetreibers

Für sogenannte technische Betriebsverbräuche, die für einen dauerhaften und störungsfreien Betrieb der Umspannanlagen eines Netzbetreibers notwendig sind, entsteht die Stromsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StromStG durch Entnahme aus dem Versorgungsnetz. Der Verbrauch von Strom durch einen Netzbetreiber in seinen Umspannanlagen ist nicht nach § 9

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Der Stromverbrauch in den Transformationsanlagen und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage

Der Verbrauch von Strom in den Transformations- und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG steuerfrei. Eine Solarpark-Betreiberin hat für die in ihren Transformations- bzw. Umspannanlagen für die Transformation des Niederspannungs-Wechselstroms auf die für das öffentliche Energieversorgungsnetz erforderliche Mittel- bzw. Hochspannung verbrauchten Strommengen keinen

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