Aufspaltung einer Prozesspartei

Mit Eintragung der Aufspaltung ins Handelsregister entfällt der übertragende Rechtsträger und an seine Stelle treten die übernehmenden Rechtsträger.

Soweit der übertragende Rechtsträger anwaltlich vertreten war, erstreckt sich dessen Prozessvollmacht auch auf den übernehmenden Rechtsträger.

Das Verfahren kann mit dem bisherigen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Übernahmeverlust bei Formwechsel

Errechnet sich beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ein Übernahmeverlust, kann dieser im zeitlichen Geltungsbereich des § 4 Abs. 6 UmwStG i.d.F. des StSenkG 2001/2002 nicht durch einen sofortigen Abzug einkünftemindernd im Rahmen der Gewinnermittlung der Personengesellschaft berücksichtigt werden.

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