Die Klage des südpfälzischen Vereins „Bürgerinitiative Bienwald – für das bessere Verkehrskonzept“ gegen zwei Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau eines Rad- und Gehweges durch Teile des Bienwaldes ist, wie jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschied, mangels Klagebefugnis unzulässig. Der Kläger, eine Bürgerinitiative in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, wendet sich
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