Radweg

Radwegeplanung – und die Verbandsklage der Bürgerinitiative

Die Klage des südpfälzischen Vereins „Bürgerinitiative Bienwald – für das bessere Ver­kehrskonzept“ gegen zwei Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau eines Rad- und Gehweges durch Teile des Bienwaldes ist, wie jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschied, mangels Klagebefugnis unzulässig.  Der Kläger, eine Bürgerinitiative in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, wen­det sich

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Flugrouten über Leipziger Naturschutzgebiete

Die Grüne Liga Sachsen, ein in Sachsen anerkannter Naturschutzverein, kann die festgelegten Flugrouten zur sog. kurzen Südabkurvung für den Flughafen Leipzig/Halle gerichtlich überprüfen lassen. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht und hob eine gegenteilige Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen auf. Die Flugrouten, die das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgesetzt hatte, ohne

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Das Umwelt-Rechtsbehelfegesetz und die Aussetzung des Sofortvollzugs

Die Mo­di­fi­zie­rung des Maß­stabs zur Prü­fung von An­trä­gen nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gemäß § 4a Abs. 3 UmwRG be­trifft nur den Ge­sichts­punkt der Er­folgs­aus­sich­ten der Klage („ernst­li­che Zwei­fel an der Recht­mä­ßig­keit des Ver­wal­tungs­akts“), lässt je­doch die Ein­be­zie­hung wei­te­rer Ge­sichts­punk­te in die Ab­wä­gung un­be­rührt. Einen sol­chen wei­te­ren

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Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vor dem Europäischen Gerichtshof

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz steht erneut auf dem Prüfstand des Gerichtshofs der Europäischen Union. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Revisionsverfahren gegen einen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss des Landes Rheinland-Pfalz, der die Errichtung einer großflächigen Wasserrückhaltung am Oberrhein in Waldsee/Altrip/Neuhofen zum Gegenstand hat, ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung der

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Klagerechte für Umweltverbände

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die unionsrechtlich bestehenden Klagerechte von Umweltverbänden präzisiert: Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), das seit Dezember 2006 anerkannten Umweltvereinigungen den Zugang zu Gerichten ermöglicht, setzt danach die Vorgaben des europäischen Rechts nicht hinreichend um. Art. 10a

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