Die sogenannten Corona-Erlasse des Niedersächsischen Justizministeriums betreffen nur die Innenraumluft in den Justizgebäuden, die nicht zur Umwelt im Sinne des Umweltinformationsgesetzes zählt. Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall einem Journalisten die Herausgabe der sogenannten Corona-Erlasse verweigert und auf die Beschwerde des Ministeriums den Antrag
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