Corona

Niedersächsische Corona-Erlasse – und ihre Herausgabe durch das Justizministerium

Die sogenannten Corona-Erlasse des Niedersächsischen Justizministeriums betreffen nur die Innenraumluft in den Justizgebäuden, die nicht zur Umwelt im Sinne des Umweltinformationsgesetzes zählt. Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall einem Journalisten die Herausgabe der sogenannten Corona-Erlasse verweigert und auf die Beschwerde des Ministeriums den Antrag

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Corona-Infektionsschutzerlasse – und der Auskunftsanspruch

Bei den Erlassen, die in Bezug auf den Umgang mit der Corona-Pandemie verfasst worden sind, handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne der Umweltinformationsgesetze. Ein Journalist muss sich nicht auf die Pressemitteilungen und die Informationen auf der Website des Niedersächsischen Justizministeriums verweisen lassen und darauf vertrauen, dass diese vollständig und

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