Bei den Erlassen, die in Bezug auf den Umgang mit der Corona-Pandemie verfasst worden sind, handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne der Umweltinformationsgesetze. Ein Journalist muss sich nicht auf die Pressemitteilungen und die Informationen auf der Website des Niedersächsischen Justizministeriums verweisen lassen und darauf vertrauen, dass diese vollständig und
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