Corona-Infektionsschutzerlasse – und der Auskunftsanspruch

Bei den Erlassen, die in Bezug auf den Umgang mit der Corona-Pandemie verfasst worden sind, handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne der Umweltinformationsgesetze. Ein Journalist muss sich nicht auf die Pressemitteilungen und die Informationen auf der Website des Niedersächsischen Justizministeriums verweisen lassen und darauf vertrauen, dass diese vollständig und

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Zugang zu Umweltinformationen über Stuttgart 21

Ein beamtenrechtlicher Vermerk über die öffentliche Äußerung eines Polizeibeamten zum Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten am 30. September 2010 stellt nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine Umweltinformation dar, zu der nach Maßgabe der Umweltinformationsrichtlinie ein Zugangsanspruch besteht. Demgegenüber kann der Zugang zu zwei Präsentationen beansprucht werden, die die Unternehmenskommunikation der Deutsche

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