Therme

Der Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan – und die Fertigstellung der Bebauung

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag eines Umweltverbandes gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entfällt nicht mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Vorhabens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt für einen Normenkontrollantrag des BUND gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Lindauer Therme entschieden. Der antragstellende BUND wendet sich gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 110

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Flugrouten über Leipziger Naturschutzgebiete

Die Grüne Liga Sachsen, ein in Sachsen anerkannter Naturschutzverein, kann die festgelegten Flugrouten zur sog. kurzen Südabkurvung für den Flughafen Leipzig/Halle gerichtlich überprüfen lassen. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht und hob eine gegenteilige Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen auf. Die Flugrouten, die das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgesetzt hatte, ohne

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Klagebefugnis eines Umweltverbandes bei einem Luft­rein­hal­te­plan

Nach einem an uni­ons­recht­li­chen Vor­ga­ben ori­en­tier­ten Ver­ständ­nis ge­währt § 47 Abs. 1 BIm­SchG einem an­er­kann­ten Um­welt­ver­band ei­ge­ne Rech­te im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO. Der geltend gemachte Anspruch auf Erlass eines Luftreinhalteplans, der seiner Rechtsnatur nach einer Verwaltungsvorschrift ähnlich ist, ist im Wege der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen.

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