Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klage eines Umweltvereins abgewiesen, die sich gegen Bau und Inbetriebnahme der A 143 zwischen Halle-Neustadt und Halle Nord richtete und auf eine Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses wegen unzureichenden Schutzes des Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiets „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich
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