Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ist grundsätzlich befugt, bei einem begründeten Gefahrenverdacht für den Schutz persönlicher Daten sich gegenüber der Presse zu äußern – unter Wahrung der hierbei gebotenen Sachlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Das gilt auch für kritische Medienäußerungen zur Praxis eines der bayerischen Datenschutzaufsicht unterliegenden Apothekenrechenzentrums. So das Schleswig-Holsteinische
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