Medienäußerungen eines Landesdatenschutzbeauftragten

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ist grundsätzlich befugt, bei einem begründeten Gefahrenverdacht für den Schutz persönlicher Daten sich gegenüber der Presse zu äußern – unter Wahrung der hierbei gebotenen Sachlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Das gilt auch für kritische Medienäußerungen zur Praxis eines der bayerischen Datenschutzaufsicht unterliegenden Apothekenrechenzentrums. So das Schleswig-Holsteinische

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Deutsches Datenschutzrecht bei Facebook?

Nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie und dem Bundesdatenschutzgesetz findet das deutsche Recht keine Anwendung, sofern die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union stattfindet. Eine dennoch zu Unrecht auf das deutsche Datenschutzrecht gestützte Anordnung ist rechtswidrig. So das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in zwei

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Neuordnung des Datenschutzes im Saarland

Im Saarland wird vermutlich bereits in der nächsten Woche das neue Gesetz zur Änderung des Datenschutzgesetzes im Landtag beraten werden. Der Gesetzentwurf sieht als Kern die Schaffung eines unabhängigen Datenschutzzentrums vor. Dieses wird unter Leitung der Landesdatenschutzbeauftragten nicht mehr wie bisher nur für den öffentlichen sondern auch für den nicht-öffentlichen

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