Hörsaal

Das zinslose Studiendarlehen – und der Verwaltungskosteneinbehalt

Die in einen zinslosen Studiendarlehensvertrag einbezogene formularmäßige Bestimmung eines laufzeitunabhängigen „Verwaltungskosteneinbehalts“ unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle. Sie benachteiligt den Darlehensnehmer auf der Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung aber nicht unangemessen gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn das

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Makler-Alleinauftrag – und seine automatische Verlängerung

Ein Immobilienmakler kann sich mittels seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich ein auf sechs Monate befristeter Makleralleinauftrag erteilen lassen, der sich automatisch um jeweils drei weitere Monate verlängert, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen gekündigt wird. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf die Klage einer Maklerin gegen eine Wohnungseigentümerin,

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Die unwirksame 3-monatige Auskunftspflicht

Eine arbeitsvertragliche Klausel „Alle Ansprüche aus diesem Vertrag sind binnen 3 Monaten nach ihrer Entstehung, im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb 3 Monaten, schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Fristen ist beiderseits die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.“ ist in beiden Alternativen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1,

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