Bundesarbeitsgericht

Unechte Rückwirkung von Tarifverträgen

Tarifvertragliche Regelungen tragen den immanenten Vorbehalt ihrer nachträglichen Abänderung durch Tarifvertrag in sich. Die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen ist allerdings durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen begrenzt; es gelten insoweit die gleichen Regelungen wie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Rückwirkung von Gesetzen. Zu

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Bundestag

Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen – und die Vermögenszuwächse im Gewerbebetrieb

Bei bilanzierenden Steuerpflichtigen ist Vertrauensschutz gegenüber unecht rückwirkenden Gesetzen nicht über mindestens zwei Veranlagungszeitraumwechsel hinweg zu gewähren. Der Beschluss „Rückwirkung im Steuerrecht III“ des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2010 ist nicht nur auf Arbeitnehmerabfindungen zugeschnitten. Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts „Rückwirkung im Steuerrecht I“ vom 07.07.2010 und „Rückwirkung im Steuerrecht II“ vom 07.07.2010 sind

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Sonderabschreibungen für nach 2007 angeschaffte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG in der vor dem Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.08.2007 geltenden Fassung (EStG a.F.) sind für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2007 angeschafft oder hergestellt wurden, nicht mehr zulässig. Eine verfassungskonforme Auslegung von § 52 Abs. 23 EStG dergestalt, dass sich Sonderabschreibungen

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Sonderdegression für Windenergieanlagen

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb die Rechtssatzverfassungsbeschwerde eines Energieunternehmens bezüglich der Sonderdegression für Windenergieanlagen ohne Erfolg, das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen § 46a des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien, eingefügt durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen

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Rentenbesteuerung verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen das zum 1.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz richteten, nicht zur Entscheidung angenommen. Das Alterseinkünftegesetz führte einen Systemwechsel hin zu einer nachgelagerten Besteuerung ein, so dass Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufsständischen Versorgungen – zunächst mit einem Anteil von 50 %

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Vertrauensschutz im heutigen Steuerrecht

Gesetze mit unechter Rückwirkung sind unter Beachtung der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich zulässig. Rückwirkende Änderungen des Steuerrechts für einen noch laufenden Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum sind als Fälle unechter Rückwirkung nicht grundsätzlich unzulässig, stehen den Fällen echter Rückwirkung allerdings nahe und unterliegen daher besonderen Anforderungen unter den Gesichtspunkten

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Steuerfreiheit einer Abfindung

Die Außerkraftsetzung der Steuerfreiheit einer Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG a.F. ist – nach Ansicht des Bundesfinanzhofs – verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Nach § 3 Nr. 9 EStG a.F. waren –bei der im Streitfall gegebenen Konstellation– Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses bis zu 11.000

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Bundesfinanzhof (BFH)

Im Voraus gezahlte Erbbauzinsen

Der Bundesfinanzhof hält die im Jahr 2004 erfolgte rückwirkende Einführung einer Regelung über die Aufteilung von in einem Einmalbetrag geleisteten Erbbauzinsen auf die Laufzeit des Erbbaurechts für verfassungswidrig. Er hat deshalb eines von drei bei ihm zu dieser Frage anhängigen Revisionsverfahren ausgesetzt und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Dem Ganzen

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