Bundesfinanzhof

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2008

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben und Sachentnahmen werden durch die Finanzbehörden festgesetzt. Aktuell hat das Bundesfinanzministeriums die Pauschbeträge jetzt für das Kalenderjahr 2008 im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Diese Pauschbeträge beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich

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