Zur deliktischen Haftung des Kfz-Herstellers gegenüber dem Käufer eines Fahrzeugs wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung hat jetzt der Bundesgerichtshof erneut Stellung genommen:
Dem zugrunde lag ein Fall aus Bad Kreuznach: Der Gebrauchtwagenkäufer nimmt den beklagten Fahrzeughersteller
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