Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. Solche Krankheitskosten werden, wie jetzt der Bundesfinanzhof entschieden hat, nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall erlitt eine Arbeitnehmerin
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