Der Verursacher muss dem Geschädigten die Rechnung für ein Schadensgutachten nicht erstatten, wenn der Gutachter wegen Zugehörigkeit zur Reparaturwerkstatt für den Geschädigten erkennbar nicht neutral ist. Ein Geschädigter aus einem Verkehrsunfall, der einen Gutachter mit der Schadensfeststellung beauftragt, obwohl dieser erkennbar demselben Unternehmen zugehörig ist wie die Werkstatt, welche die
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