Ein Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.
Mit dieser Begründung blieb aktuell die Klage einer Arbeitnehmerin, die sich während des Finalspiels eines solchen Turniers am Knie verletzt hatte, vor dem Sozialgericht Hannover ohne Erfolg.
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