Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) ist keine Leistung zur medizinischen Rehabilitation und begründet daher keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das Bundessozialgericht hat die Grenzen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes für Rehabilitanden präzisiert. Danach stehen Teilnehmer einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA)
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