Unfallwagen mit Vorschaden

Welche Anforderungen sind an die Darlegung des Unfallschadens zu stellen, wenn bereits eine frühere Beschädigung im selben Schadensbereich erfolgt ist? Mit dieser Frage hatte sich jetzt das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg zu befassen:

Nach Ansicht des OLG Hamburg muss der Anspruchsteller

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Der Restwert des Unfallwagens

Der Geschädigte leistet dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den

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