Wird in Ungarn nach der dortigen Mautverordnung eine schon als Strafe ausgestaltete erhöhte Schuld (wegen des Nicht-Lösens der Maut-Vignette wird bereits die einfach erhöhte Nachgebühr erhoben) allein wegen des Zeitablaufs nochmals pauschal und massiv verschärft, handelt es sich um einen Strafschadensersatz, der gegen den Ordre public verstößt. Mit dieser Begründung
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