Nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB ist zur Herausgabe verpflichtet, wer durch die Leistung eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt. Dabei spielt das Innenverhältnis zwischen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft als Einzugsstelle und den
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