Die unwirksame Prämienanpassung der Krankenversicherung – und die Verjährung des Rückforderungsanspruchs

Ein Versicherungsnehmer erlangtedie für den Beginn der Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes für die Zahlung der Erhöhungsbeträge bereits mit Erhalt einer formal unzureichenden Änderungsmitteilung, und zwar unabhängig davon, ob er zugleich auch Kenntnis von den Tatsachen erlangt, aus denen auch

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Soka Bau

Rückforderung von Beiträgen zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft

Eine nicht tarifvertraglich gebundener Bauunternehmerin hat wegen der Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (hier: vom 03.05.2013 idF vom 03.12 2013 – VTV 2013 II) gegen die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK-Bau) keinen Anspruch auf Rückzahlung der von ihr

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Der überzahlte Arbeitslohn – und seine Rückforderung

§ 814 BGB schützt den Empfänger einer rechtsgrundlosen Leistung nur, wenn er selbst schutzbedürftig ist (hier: aufgrund der Umstände des Einzelfalls keine Schutzbedürftigkeit). Gemäß § 814 BGB kann das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet

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Amtsgericht

Verjährung von Bereicherungsansprüchen

Bereicherungsansprüche verjähren nach der Regelverjährung des § 195 BGB in drei Jahren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste (§ 199 Abs. 1 BGB). Der

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Schuldbeitritt des Sozialhilfeträgers – und die Aufhebung des Bewilligungsbescheides

Der Schuldbeitritt des Sozialhilfeträgers zur Zahlungsverpflichtung des Hilfeempfängers aus dessen zivilrechtlichem Vertrag mit dem Leistungserbringer (hier: Schulvertrag über die Betreuung eines behinderten Kindes – Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 ff SGB XII) erfolgt in der Regel durch einen privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt mit Drittwirkung (zugunsten des Leistungserbringers). Dadurch wird zwischen

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Lebensversicherungsverträge im Policenmodell – „Treu und Glauben“ und der Schutz der Versicherung

Dem Versicherungsnehmer ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten. Ob nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a.F. Wirksamkeitszweifeln

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Der sittenwidrige Baubetreuungsvertrag

Nach § 138 Abs. 1 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, das gegen die guten Sitten verstößt, weil sein Inhalt mit grundlegenden Wertungen der Rechtsordnung unvereinbar ist. Bei einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung begründet dies die Sittenwidrigkeit. Ein solches Missverhältnis liegt in der Regel vor, wenn der Wert

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Die zu niedrig berechneten Lohnabzüge

Eine ungerechtfertigte Bereicherung des Arbeitnehmers setzt voraus, dass die Arbeitgeberin mehr Entgelt gezahlt hat, als sie angesichts des Arbeitsvertrages dem Arbeitnehmer schuldet. Der Lohnanspruch des Arbeitnehmers bezieht sich im Regelfall auf einen Bruttobetrag, den zu zahlen der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag verspricht. Die Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer besteht in

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Formunwirksame Honorarvereinbarung – und der Rückforderungsausschluss nach Treu und Glauben

Der Bundesgerichtshof musste sich aktuell mit den Voraussetzungen befassen, unter denen die Rückforderung von vereinbartem Anwaltshonorar nach Treu und Glauben ausgeschlossen ist, wenn bei der Vereinbarung des Honorars die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten wurde: In dem hier entschiedenen Streitfall verlangte der Mandant von den beklagten Rechtsanwälten die Rückzahlung von

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Oberlandesgericht München

Sicherungszession, Doppelabtretung, Insolvenzanfechtung – Bereicherungsanspruch

Der Sicherungszessionar, dessen Forderung nach nochmaliger, an sich unwirksamer Abtretung gemäß §§ 408, 407 BGB erloschen ist und dessen dadurch entstandener Bereicherungsanspruch aus § 816 Abs. 2 BGB infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung wegen Wegfalls der Bereicherung des Bereicherungsschuldners nicht mehr durchsetzbar ist, hat gegen den Verwalter Anspruch auf Herausgabe des

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Barabhebung über das Konto eines Dritten – und die Insolvenzanfechtung

Liegt die anfechtbare Rechtshandlung in der Überweisung eines Guthabens des Schuldners auf das Konto eines Dritten, wird die objektive Gläubigerbenachteiligung nicht dadurch wieder rückgängig gemacht, dass der Dritte den Betrag planmäßig abhebt und dem Schuldner bar zur Verfügung stellt. Ein uneigennütziger Treuhänder, der anfechtbar erlangte Gelder des Schuldners weisungsgemäß an

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Wenn der Freier sein Geld zurück will…

Kann ein Freier es sich – vor Leistungserbringung – anders überlegen und sein Geld zurückverlangen bzw. sich selbst wieder zurückholen? In dem hier entschiedenen Fall kam der Angeklagte mit der Geschädigten überein, dass diese an ihm Oralverkehr vornehmen solle. Der Angeklagte übergab ihr das hierfür vereinbarte Entgelt in Höhe von

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Die Barabhebung des früheren Kontobevollmächtigten

Führt eine Bank versehentlich einen Zahlungsauftrag aus, der von einem ehemals Kontobevollmächtigten erteilt wurde, nachdem dessen Kontovollmacht ihr gegenüber bereits widerrufen worden war, vollzieht sich der bereicherungsrechtliche Ausgleich als Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB) zwischen ihr und dem Zahlungsempfänger. Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung hat als Nichtleistungskondiktion

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Schwarzarbeit – und der bereits gezahlte Werklohn

Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23.07.2004 nichtig, steht dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zu. InhaltsübersichtNichtigkeit des Schwarzarbeit-VertragsKein Schadensersatz wegen SchlechterfüllungKeine Gewährleistung wegen MängelKeine Rückforderung

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Rechtsgrundlose Zahlungen auf das Teuhandkonto eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Bereicherungsansprüche wegen rechtsgrundloser Zahlungen auf das Vollrechtstreuhandkonto eines vorläufigen Insolvenzverwalters richten sich gegen den vorläufigen Verwalter persönlich und nicht gegen den Schuldner. Im vorliegend vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war das Konto, auf das die Auszahlungen erfolgten, ein auf den Namen des Beklagten lautendes Treuhandkonto. Ob es sich dabei um ein

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Bereicherungsausgleich im Dreipersonenverhältnis – und der Doppelmangel

Der Bereicherungsausgleich im Dreipersonenverhältnis ist bei Unwirksamkeit sowohl des Kausal- als auch des Valutaverhältnisses (sog. Doppelmangel) bei intakter Anweisung „über das Dreieck“ durchzuführen; eine Eingriffskondiktion scheitert – anders als der Bundesgerichtshof noch 1954 entschieden hat – am Vorrang der Leistungskondiktion. Das Bereicherungsrecht gebietet in besonderem Maße eine wirtschaftliche und nicht

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Landgericht Hamburg

Bereicherungsrechtlich Rückabwicklung nichtiger Verträge – und die Saldotheorie

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung gegenseitiger Verträge nach den Grundsätzen der Saldotheorie zu erfolgen. Danach ist der Bereicherungsanspruch bei beiderseits ausgeführten gegenseitigen nichtigen Verträgen ein von vornherein in sich beschränkter einheitlicher Anspruch auf Ausgleich aller mit der Vermögensverschiebung zurechenbar zusammenhängender Vorgänge in Höhe des sich

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Bereicherungsansprüche – und die Umsatzsteuer

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar die in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer untrennbarer Bestandteil der zivilrechtlich geschuldeten Leistung. In Höhe der an das Finanzamt abgeführten Umsatzsteuer kann sich der Bereicherungsschuldner jedoch auf einen Wegfall der Bereicherung im Sinne des § 818 Abs. 3 BGB berufen. Danach mindert die tatsächlich

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Verjährungsbeginn bei der Nichtleistungskondiktion

Die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die subjektiven

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Das an einen Dritte ausgezahlte nichtige Darlehn – und die Verjährung des Rückzahlungsanspruchs der Bank

Sieht sich eine Bank dem Bereicherungsanspruch eines Darlehensnehmers aus einem nichtigen Darlehensvertrag ausgesetzt und besteht zugleich ein Bereicherungsanspruch der Bank gegen einen Dritten als Zahlungsempfänger der Darlehensvaluta, ist der Bank die Erhebung einer auf die Rückzahlung der Darlehensvaluta gerichteten Klage gegen den Zahlungsempfänger aus § 812 Abs. 1 Satz 1

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Widerspruch gegen den Versicherungsvertrag – und die Berechnung des Bereicherungsanspruchs

Die sich aus dem Bereicherungsrecht ergebenden Rechtsfolgen der Europarechtswidrigkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. sind dabei nicht auf eine Wirkung ab Zugang des Widerspruchs (ex nunc) zu beschränken. Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung gegenseitiger Verträge hat nach den Grundsätzen der sogenannten Saldotheorie zu erfolgen. Danach ist der Bereicherungsanspruch

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Schreibmaschine

Verjährung eines Bereicherungsanspruchs

Der Bereicherungsanspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, deren Lauf mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und die Klägerin von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Dabei ist die Bereicherungsschuldnerin,

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Eingriffskondiktion im Mehrpersonen-Verhältnis

Der Bundesgerichtshof hat bei rechtsgrundloser Verfügung des Nichtberechtigten einen „Durchgriff“ des Berechtigten gegen den Erwerber (Dritten) analog § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB für zulässig erachtet, wenn der Erwerber (Dritte) nicht schutzbedürftig ist; dann kann der rechtsgrundlose Erwerb im Einzelfall dem unentgeltlichen Erwerb gleichgestellt werden. Diese letztlich auf die

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Pfarrer(selbst)finanzierung durch Stiftungsgelder

Hat die pflichtwidrige Geschäftsführung eines Pfarrers den Anlass für Sonderprüfungen bei einer Stiftung gegeben, muss er die Kosten der Prüfungen bezahlen. Zahlungen, die für „seelsorgerische Zwecke“ an den Pfarrer persönlich gegangen sind und denen keine von der kirchlichen Stiftungsbehörde genehmigte Vereinbarung zugrunde liegen, hat der Pfarrer zurück zu zahlen. Ohne

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Zurechnung des Vertreterwissens

Eine entsprechend § 166 Abs. 1 BGB erfolgende Zurechnung des Wissens eines Vertreters des Gläubigers von den Anspruch begründenden Umständen im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB kommt auch dann nicht in Betracht, wenn sich der Anspruch zwar nicht gegen den Vertreter selbst richtet, jedoch mit einem

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Der Besitz im Bereicherungsrecht – das fremde Bankschließfach

Hat der Schuldner des Bereicherungsanspruchs rechtsgrundlos den Besitz (hier: an dem in einem fremden Bankschließfach aufbewahrten Geld)) erlangt und wird die Herausgabe unmöglich, so besteht im Vermögen des Schuldners neben etwa gezogenen Nutzungen kein selbständiger Wert, der als ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben wäre. Ein Kondiktionsanspruch lässt sich in einem solchen Fall

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Gerichtsgebäude

Prozesszinsen trotz Zug-um-Zug-Verurteilung

Die auf der Anwendung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie beruhende Zug um Zug-Verurteilung hindert nicht die Zuerkennung von Prozesszinsen. Zwar gibt es Prozesszinsen (§ 818 Abs. 4, § 291 BGB) erst ab der Fälligkeit der Schuld (§ 291 Satz 1 Halbs. 2 BGB), und das in einer Zug um ZugVerurteilung zum Ausdruck

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Aktenwagen

Bauarbeiten des berechtigten Grundstücksbesitzers

Dem berechtigten Besitzer, der in der begründeten Erwartung künftigen Eigentumserwerbs auf einem Grundstück Bauarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, kann nach § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Bereicherungsanspruch zustehen, wenn diese Erwartung später enttäuscht wird; begründet ist eine solche Erwartung bereits dann, wenn die Bebauung und der spätere Eigentumserwerb

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Ausgleichsansprüche nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen Ausgleichsansprüche wegen finanzieller Zuwendungen (hier: Darlehensraten) des einen Partners für den Erwerb und Umbau eines im Alleineigentum des anderen Partners stehenden Wohnhauses grundsätzlich insoweit nicht in Betracht, als die Leistungen nicht deutlich über die Miete hinausgehen, die für vergleichbaren Wohnraum aufzuwenden wäre. Ausgleichsanspruch nach

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Nachrichten

Versteigerung von Pfandsachen

Versteigert ein Dritter auf Anordnung des Vollstreckungsgerichts und im Auftrag des Gerichtsvollziehers gepfändete Gegenstände, kann wegen des einbehaltenen Erlöses ein Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen den Dritten aus Eingriffskondiktion bestehen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Empfänger einer Leistung wegen ungerechtfertigter Bereicherung nur vom Leistenden mit einer Leistungskondiktion (§ 812

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Rückforderungen wegen unwirksamer Preisanpassungsklausel bei Gaslieferungsverträgen

Soweit die in einem Erdgasliefervertrag (Sondervertrag) enthaltene Preisänderungsklausel unwirksam ist, hat der Kunde dem Grunde nach einen Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB auf Rückzahlung der aufgrund der unwirksamen Gaspreiserhöhungen gezahlten Erhöhungsbeträge. Der Berechnung des Anspruchs ist jedoch nicht der bei Vertragsschluss geschuldete Anfangspreis zugrunde

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Bekleidungsgeschäft

Wenn der Wohnungsberechtigte ins Pflegeheim kommt

Besteht keine vertragliche Bindung zwischen dem Eigentümer und dem Wohnungsberechtigten, der einer außerhäuslichen Pflege bedarf, so wird der Eigentümer, der die Wohnung eigenmächtig vermietet, durch die Einnahme der Mietzinsen nicht auf Kosten des Wohnungsberechtigten bereichert. Ein auf Auskehrung der Mieten gerichteter Zahlungsanspruch scheidet nicht schon deshalb aus, weil das Wohnungsrecht

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Oberlandesgericht

Schenkkreise und die Haftung der Übermittlungsperson

Kann derjenige, der im Rahmen eines „Schenkkreises“ unter Einschaltung einer Übermittlungsperson eine „Schenkung“ leistet, von dieser Übermittlungsperson die Rückzahlung des Schenkungsbetrags verlangen? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen – und eine Haftung des Übermittlers verneint: InhaltsübersichtKein Anspruch aus LeitungskondiktionKein Anspruch aus Geschäftsführung ohne AuftragKeine Kondiktion wegen

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Aktenwagen

Die Abstandszahlung auf eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel

Zahlt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturenklausel an den Vermieter einen Abgeltungsbetrag für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, so unterliegt der sich hieraus ergebende Bereicherungsanspruch des Mieters der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall benachteiligte die im Mietvertrag bestimmte Regelung über die Ausführung

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Überzahlung des Drittschuldners gegenüber dem Finanzamt

Das Finanzamt darf über das Erstattungsbegehren des Drittschuldners, der zuviel gezahlt hat, nicht durch Abrechnungsbescheid entscheiden. Nach § 218 Abs. 2 Satz 2 AO entscheidet die Finanzbehörde über Streitigkeiten, die die Verwirklichung der Ansprüche im Sinne des Abs. 1 betreffen, durch Verwaltungsakt. Dies gilt auch, wenn die Streitigkeit einen Erstattungsanspruch

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Teure Haddsch, die nie stattgefunden hat

Das Gemeindemitglied einer moslemischen Gemeinde hat keinen Anspruch auf Ersatz für ca. 34.500 €, die er einem Vorbeter für eine nicht stattgefundene Haddsch (Hajj) übergeben hat und dieser an einen Dritten weitergeleitet haben will. So hat das Oberlandesgericht Hamm jegliche Ansprüche des verhinderten Pilgerers gegen den Dritten verneint. Der Kläger

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Bundesverwaltungsgericht

Konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung

Eine konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung kommt dann in Betracht, wenn sich im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen im unternehmerischen Verkehr mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogene fortlaufende Forderungen in unterschiedlicher Höhe innerhalb einer Schwankungsbreite von bereits zuvor genehmigten Lastschriftbuchungen bewegt oder diese nicht wesentlich über- oder unterschreitet. In dem hier vom Bundesgerichtshof

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Ausgleichsansprüche bei Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Bei der Prüfung der Frage, ob wegen einer in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erfolgten gemeinschaftsbezogenen Zuwendung (im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall: Leistungen für ein Wohnhaus) ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage besteht, gebieten es Treu und Glauben nicht zwangsläufig, die Vermögenszuordnung im Hinblick auf die während

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Landgericht Bremen

Der nichtige Prozessvergleich

Die Rückforderung von Leistungen, die aufgrund eines nichtigen Prozessvergleichs erbracht worden sind, kann jedenfalls dann im Wege eines neuen Rechtsstreits erfolgen, wenn das Ursprungsverfahren, in dem der Vergleich geschlossen worden ist, rechtskräftig beendet ist. Der Prozessvergleich hat eine Doppelnatur: Er ist einerseits Prozesshandlung, deren Wirksamkeit sich nach den Grundsätzen des

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