Kondiktionsansprüche bei konkludent genehmigter Lastschrift

Bei der Frage, ob eine konkludente Genehmigung einer im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren vorgenommenen Kontobelastung vorliegt, ist der durch normative Auslegung zu ermittelnde objektive Erklärungswert des Verhaltens des Kontoinhabers maßgeblich. Ist eine Belastungsbuchung vom Schuldner genehmigt worden, scheidet ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch der Schuldnerbank gegen den Lastschriftgläubiger aus. Der Bereicherungsausgleich vollzieht sich in diesem

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Rückzahlung überzahlter Vergütung

Verlangt der Arbeitgeber die Rückzahlung überzahlter Vergütung aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB), so kann das Erfordernis der positiven Kenntnis des Leistenden von der Nichtschuld im Sinne von § 814 BGB nicht durch die Zurechnung des Wissens anderer entsprechend § 166 Abs. 1 BGB ersetzt werden.

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Zweckverfehlung bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung wegen Zweckverfehlung (§ 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. BGB) setzt, wie der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil festgestellt hat, voraus, dass mit dem Empfänger der Leistung eine Willensübereinstimmung über den mit der Leistung verfolgten Zweck erzielt worden ist; einseitige Vorstellungen genügen nicht. Nach Auflösung einer

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