Ein Wachpolizist im Dienst des Landes Berlin ist mit der zur Verfügung gestellten Kleidung ausreichend gegen die Einwirkungen der Kälte geschützt. Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Wachpolisten abgewiesen, der weitere wärmende Dienstkleidung vom Land Berlin begehrt hat. Der Wachpolizist wurde
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