Das organisatorisch verselbständigtes Universitätsklinikum – und die Wissenschaftsfreiheit

Der für die Organisation der Hochschulmedizin bundesverfassungsrechtlich geforderte Ausgleich zwischen der Wissenschaftsfreiheit der medizinischen Hochschullehrer und der bestmöglichen Krankenversorgung gebietet, dass ein organisatorisch verselbständigtes Universitätsklinikum nicht zu überprüfen und nicht dafür einzustehen hat, dass das in tatsächlichem Sinne erteilte Einvernehmen

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Keine nuklearmedizinischen Bettenstation an der Uniklinik Düsseldorf

Das Universitätsklinikum Düsseldorf ist nicht zur Wiedererrichtung einer nuklearmedizinischen Bettenstation verpflichtet. Mit diesem Urteil wies jetzt das Bundesverwaltugnsgericht letztinstanzlich die Klage eines Düsseldorfer Medizinprofessors ab.

Hat der Vorstand eines organisatorisch verselbständigten Universitätsklinikums im tatsächlich erteilten Einvernehmen mit dem medizinischen Fachbereich

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