Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in der Folge des sog. „Göttinger Organspendeskandals“ einem früheren verbeamteten Professor und Chefarzt der Göttinger Universitätsmedizin das Ruhegehalt aberkannt. Der Chefarzt war bis zu einem von der Dienstherrin im Juli 2012 ausgesprochenen Amtsführungsverbot als Leiter der Abteilung für Gastroenterologie und Endokrinologie im Zentrum für Innere Medizin
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