Beim Widerruf einer Einbürgerungszusicherung muss, wenn er die Wiedererlangung der Unionsbürgerschaft verhindert, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Grundsätzlich ist es jedoch Sache des Mitgliedstaats, bei dem die betreffende Person die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit beantragt, um die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats erwerben zu können, sicherzustellen, dass seine Entscheidung, die
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