Audi

Dieselskandal – und die möglicherweise unzureichende Umsetzung europäischen Rechts

Dem Erwerber eines mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugs stehen keine Amtshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer möglicherweise unzureichenden Umsetzung von Europarecht zu. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in dem Fall eines Gebrauchtwagenkäufers aus dem Münsterland. Der Autokäufer erwarb am 12. September 2014 einen gebrauchten Audi

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HOAI – unionsrechtswidrig aber anwendbar?

Obwohl der Gerichtshof der Europäischen Union bereits festgestellt hat, dass die deutsche Regelung, die Mindesthonorare für die Leistungen von Architekten und Ingenieuren festsetzt (HOAI), gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstößt, ist ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit zwischen Privatpersonen anhängig ist, nicht allein aufgrund des Unionsrechts verpflichtet, diese deutsche Regelung unangewendet

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AdV – wegen möglicher Unionsrechtswidrigkeit

Eine Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides ist auch möglich, wenn ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit einer Vorschrift des Umsatzsteuergesetzes mit dem Unionsrecht bestehen. Nach § 128 Abs. 3 i.V.m. § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes ganz oder

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Konferenzraum

Sportwettenanbieter in Deutschland – Europarecht und Staatshaftung

Auch wenn die Behinderung der Sportwettenanbieter durch das deutsche Sportwettenmonopol dem europäischen Unionsrecht zuwider lief, begründet diese Europarechtswidrigkeit keinen Staatshaftungsanspruch für die in ihrer Tätigkeit in Deutschland behinderten Unternehmen. So hat jetzt der Bundesgerichtshof die Abweisung von zwei Schadensersatzklagen einer Sportwettenanbieterin gegen zwei bayerische Städte und den Freistaat Bayern bestätigt.

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Überprüfung bestandskräftiger unionsrechtswidriger Bescheide

Eine Überprüfung bestandskräftiger, nachträglich als unionsrechtswidrig erkannter Entscheidungen nach dem Ermessen der Verwaltungsbehörde ist nicht auch dann geboten, wenn der betreffende Bescheid wegen vermeintlich geklärter Rechtslage nicht zur Überprüfung des in letzter Instanz entscheidenden nationalen Gerichts gestellt worden ist. Weder § 48 VwVfG noch das Unionsrecht verbieten es der Verwaltungsbehörde,

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