Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzlichen Neuregelungen im Niedersächsischen Landesrecht zur Medizinischen Hochschule Hannover in Artikel 1 Nummer 37, § 63e Absatz 2 Nummern 2, 3, Absatz 3 und 4 Satz 1 Nummern 1, 2, 4 und Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen vom 15.12.2015 ohne Erfolg.
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