Werbung mit gekauften Bewertungen

Die Veröffentlichung „gekaufter“ Kundenrezensionen ist zu untersagen, wenn nicht zugleich auf die Entgeltlichkeit hingewiesen wird.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall auf die Beschwerde der Antragstellerin der Antragsgegnerin verboten, auf amazon.de „gekaufte“

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Die Aufschrift einer Getränkedose

Die Werbung auf einer Getränkedose mit dem Slogan „Die Dose ist grün“ ist irreführend und verstößt gegen die Ziele eines lauteren Wettbewerbs.

Mit dieser Begründung hat das Landgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall einem Unternehmen aus Ratingen verboten, Getränkedosen

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Der garantierte Lernerfolg

Eine Tanzschule darf nicht damit werben, dass beim Besuch des Tanzunterrichts ein Lernerfolg garantiert wird.

So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Streit zweier Tanzschulen aus Essen entschieden, in dem es um die Bewerbung des Tanzunterrichts im Internet

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Laptop

Ein Aufkleber am Briefkasten

Ist die Werbung eines regionalen Anzeigenblattes gezielt auf die Beeinflussung des Verbrauchers gerichtet, den Einwurf ihres Anzeigeblattes in den Briefkasten mit einem Aufkleber zu sichern und gleichzeitig den Einwurf aller Konkurrenzprodukte der Mitbewerber zu verhindern, handelt es sich – trotz

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Werbung von der Gemeinde

Stellt eine öffentlich-rechtliche Körperschaft in amtlichen Nachrichten und Schreiben eine Zusammenarbeit mit einem einzelnen Unternehmen prominent heraus, ohne auch andere Anbieter der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen zu nennen, und entnehmen die Verbraucher der Darstellung, dass es sich aus

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Der vorgegaukelte Gewinn

Aggressive Praktiken von Gewerbetreibenden, mit denen dem Verbraucher der fälschliche Eindruck vermittelt wird, er habe bereits einen Preis gewonnen, obwohl er für dessen Entgegennahme bestimmte Kosten übernehmen muss, sind verboten. Das Verbot solcher Praktiken gilt auch dann, wenn die dem

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Büroklammer

Biomineralwasser

Die Bezeichnung eines Mineralwassers als „Biomineralwasser“ ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht irreführend.

Die Verwendung der Bezeichnung „Biomineralwasser“ stellt keine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit dar, wenn sich das fragliche Mineralwasser von anderen Mineralwässern dadurch abhebt, dass der Anteil an

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Geldscheine

Spielabbruch wegen Mehrweg

Eine falsche Schilderung in der Kundenzeitschrift, stellt eine unlautere geschäftliche Handlung dar, die geeignet ist, den Betrieb eines Konkurrenten zu schädigen.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall im Wesentlichen das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die falsche Suchrubrik

Das Anbieten eines gebrauchten Pkw in einer unzutreffenden Rubrik zum Kilometerstand auf einer Internethandelsplattform ist nicht wegen Irreführung der am Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs interessierten Verbraucher wettbewerbswidrig.

Die Parteien handeln mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, die sie unter anderem über eine Internethandelsplattform zum

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Informationspflicht bei Prospektwerbung

Es handelt sich um irreführende Prospektwerbung, wenn in einem Verkaufsprospekt die Angaben zur Identität des Unternehmers fehlen oder die Geschäftsanschrift des Kreditunternehmens, über welches die in dem Prospekt angebotenen Produkte finanziert werden können, fehlt, so ein aktueller Beschluss des Oberlandesgericht

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Vertragspartner oder Vertragshändler

Es liegt eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung vor, wenn durch die Verwendung des Begriffs „Vertragspartner“ der unzutreffende Eindruck entsteht, der Werbende sei „Vertragshändler“ eines Automobilherstellers.

Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ist der Antrag des Klägers, der Beklagten die Behauptung zu

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Münzen

Kein Telekom-Anschluss nötig

Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für auf einem Kabelanschluss basierende Telefondienstleistungen damit geworben, dass „Kein Telekom-Anschluss nötig“ oder „Kein Telekom-Telefonanschluss mehr nötig!“ sei, muss darauf hingewiesen werden, wenn bei einer Nutzung der beworbenen Telefondienstleistung keine Möglichkeit besteht,

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