Die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ stellt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht ohne weiteres eine Irreführung der Verbraucher dar. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zwei Verfahren zu entscheiden, in denen ein Fruchtgummihersteller und eine Herstellerin von Konfitüren durch eine Wettbewerbszentrale jeweils auf Unterlassung der Bewerbung ihrer Produkte als „klimaneutral“ in
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