Eine den Verbraucher irreführende Geschäftspraxis ist unlauter und mithin verboten, ohne dass nachgewiesen werden muss, dass sie den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt widerspricht. In einem jetzt vom Gerichtshof der Europäischen Union entschiedenen Vorabentscheidungsersuchen gab Team4 Travel, ein auf die Vermittlung von Winterurlauben und Skikursen für britische Schülergruppen in Österreich spezialisiertes
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