Der beschiedene Untätigkeitseinspruch

Ergeht auf einen Untätigkeitseinspruch eine ablehnende Entscheidung der Finanzbehörde, so ist hiergegen der Einspruch – nicht aber die Klage – statthaft, da hiermit keine Einspruchsentscheidung zum Untätigkeitseinspruch vorliegt.

Der Untätigkeitseinspruch erledigt sich dann, und zwar unabhängig davon, ob dem Antrag

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Überlange Einspruchsverfahren

Eine Entschädigungsklage nach §§ 198 ff. GVG kann nicht auf die überlange Dauer eines vor einer Finanzbehörde anhängigen Verfahrens gestützt werden. Dem Steuerpflichtigen stehen mit dem Untätigkeitseinspruch bzw. der Untätigkeitsklage hinreichende präventive Rechtsbehelfe gegen eine Verfahrensverzögerung zur Verfügung.

Nach ständiger

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Geld

Untätigkeitsbeschwerde

Jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 am 3. Dezember 2011 mit Wirkung für alle zu dieser Zeit bereits anhängigen Verfahren ist die nach früherer Rechtslage von einzelnen Gerichten

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Untätigkeitsklagen als „Beutelschneiderei“

Die Bezeichnung der Erhebung von Untätigkeitsklagen vor dem Sozialgericht durch einen Anwalt als „Beutelschneiderei“ stellt eine Ehrverletzung dar und begründet einen Unterlassungs- und Widerrufsanspruch.

Zulässigkeit der verwaltungsgerichtlichen Leistungsklage

Soweit der klagende Rechtsanwalt einen Unterlassungs- und Widerrufsanspruch gegen den beklagten Landkreis

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