Teddybär

Der Sorgerechtsstreit der Eltern – und die Unterbringung in einem Kinderheim

Die Fremdunterbringung eines Kindes wegen seiner Belastung durch den zwischen seinen getrenntlebenden Eltern schwelenden Sorgerechtsstreits ist regelmäßig unverhältnismäßig. Wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sprach das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) dem von der pflichtwidrigen Fremdunterbringung betroffenen Kind eine Entschädigung in Höhe von 3.000 € zu. Der Junge nimmt die beklagte

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Kaiser Wilhelm I - Denkmal

Die psychiatrische Unterbringung eines Reichsbürgers

Der Bundesgerichtshof hat die Unterbringung eines“Reichsbürgers“ in einem psychiatrischen Krankenhaus bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 7. Februar 2023 die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Oldenburg weitgehend verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten mit Urteil vom 1. September 2022 vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Totschlag, der

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main Akten

Vorläufige Unterbringung – und die medikamentöse Zwangsbehandlung

Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer medikamentösen Zwangsbehandlung in der vorläufigen Unterbringung darf nur mit Beteiligung des Pflichtverteidigers und der bestmöglichen Sachverhaltsaufklärung erfolgen. In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall musste das erstinstanzlich mit dem Strafverfahren befasste Landgericht über die Rechtmäßigkeit der medikamentösen Zwangsbehandlung einer Angeklagten entscheiden.

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Justizzentrum Würzburg

Unterbringung – für zwei Jahre

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof erneut mit den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen zu befassen, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll: Dem zugrunde lag ein Fall aus Würzburg: Für den im Jahre 1965 geborenen Betroffenen besteht seit vielen Jahren eine Betreuung, deren Aufgabenkreis unter anderem

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Oberlandesgericht Dresden

Langfristige Unterbringung – und ihre Begründung

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof erneut mit den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen zu befassen, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll. Dem zugrunde lag ein Fall aus Meißen, in dem sich der 1982 geborene Betroffene gegen die Genehmigung seiner Unterbringung wendet. Er leidet an einer

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AG/LG Düsseldorf

Unterbringungsverfahren – und die Beweisaufnahme in der Beschwerdeinstanz

In einem Unterbringungsverfahren darf das Beschwerdegericht nicht von einer förmlichen Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme absehen, wenn diese im ersten Rechtszug unter Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften durchgeführt worden ist. Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 1 FamFG hat vor einer Unterbringungsmaßnahme eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung

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Justizzentrum Köln

Die umsatzsteuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger

Die nach §§ 276, 317 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrenspfleger für Betreuungs- und Unterbringungssachen können sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen. Die Leistungen als Verfahrenspfleger in Betreuungs- und Unterbringungssachen sind weder nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG noch nach § 4

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Amtsgericht

Das dem Betroffenen im Unterbringungsverfahren verspätet bekanntgegebene Gutachten

Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht rechtzeitig vor seiner Anhörung bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nicht durch erneute Anhörung im Abhilfeverfahren geheilt werden, sondern nur dadurch,

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Amtsgericht Aurich

Die betreuungsrechtliche Unterbringungsanordnung – und die unterbliebene Anhörungsrüge

Nach dem Grundsatz der Subsidiarität soll der gerügte Grundrechtsverstoß nach Möglichkeit schon im fachgerichtlichen Verfahren beseitigt werden. Danach haben Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung

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Die fehlerhafte Zustellung einer Unterbringungsgenehmigung – und der Beginn der Beschwerdefrist

Die Beschwerdefrist gegen eine nicht dem erklärten Willen des Betroffenen entsprechende Unterbringungsgenehmigung wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Beschluss dem Betroffenen lediglich durch Aufgabe zur Post bekanntgegeben wird. Eine Heilung der fehlerhaften Zustellung durch tatsächlichen Zugang ist in diesem Fall wegen fehlenden Zustellungswillens des Gerichts nicht möglich. In dem

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Justizzentrum Köln

Verfahrenskostenhilfe für den Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren

In einem Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren kann dem Verfahrenspfleger Verfahrenskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren nicht bewilligt werden. Dem Verfahrenspfleger kann in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren schon deshalb keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, weil ihm gemäß §§ 276 Abs. 7, 317 Abs. 7 FamFG keine Kosten auferlegt werden könnten. Voraussetzung für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

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Justizzentrum Köln

Unterbringung für ein Jahr – und ihre erforderliche Begründung

Welche Begründungsanforderungen bestehen, wenn eine Unterbringung von einem Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof erneut zu befassen. Im hier entschiedenen Fall hatte das Landgericht Saarbrücken in seiner Beschwerdeentscheidung die Voraussetzungen für die Genehmigung der Unterbringung des Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung für

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Schreibmaschine

Die durch Zeitablauf erledigte Unterbringungssache – und das nicht übermittelte Sachverständigengutachten

Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache (hier: Genehmigung ärztlicher Zwangsmaßnahmen und begleitender freiheitsentziehender Maßnahmen) das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall leidet der im Jahre 1965 geborene

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Das neue Gutachten in der Unterbringungssache – und die persönliche Anhörung des Betroffenen

Zieht das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Anhörung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten. Nach § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG hat das Gericht den Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich

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Landgericht Bremen

Die persönliche Anhörung in Unterbringungssachen – und das neue Gutachten im Beschwerdeverfahren

Das Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht seine Entscheidung auf eine neue Tatsachengrundlage wie eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen stützt. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen

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Beschwerdeverfahren in Unterbringungssachen – und das neue Sachverständigengutachten

Stützt sich das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten auf eine neue Tatsachengrundlage, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, ist eine erneute Anhörung des Betroffenen grundsätzlich geboten. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Sachverständige in seiner ergänzenden Stellungnahme nur seine bereits in dem ursprünglichen Gutachten niedergelegten

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Der nicht zugestellte Unterbringungsbeschluss

In einer Unterbringungssache muss der Beschluss des Amtsgerichts dem Betroffenen nach § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG zugestellt werden, weil er gemäß § 58 FamFG mit der Beschwerde anfechtbar ist und wenn er dem erklärten Willen des Betroffenen nicht entspricht. Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz

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Alkohol

Abschiebung statt Entziehungsanstalt

Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstallt nach  § 64 StGB begründet keinen Anspruch des Angeklagten auf eine Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG. Nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist die Abschiebung eines Ausländers auszusetzen, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Die

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Landgericht Hamburg

Unterbringung für mehr als ein Jahr – und ihre Begründung

Mit den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll, hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 FamFG endet die Unterbringung spätestens mit Ablauf eines Jahres, bei offensichtlich langer Unterbringungsbedürftigkeit spätestens mit Ablauf von zwei

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Unterbringung in der Psychiatrie – und die Feststellungen zur Schuldunfähigkeit

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht. Wenn sich der Tatrichter darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der

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Verzweiflung

Unterbringung in der Psychiatrie – und die Gefährlichkeitsprognose

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn neben den weiteren Voraussetzungen der Maßregel eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich

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Methamphetamin

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und der Hang

Für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss. Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln

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Lesebrille

Unterbringung – ohne Anhörung des Betroffenen

Das Unterbleiben einer verfahrensordnungsgemäßen persönlichen Anhörung des Betroffenen stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet. Dies betrifft auch die Fälle, in denen das Beschwerdegericht nicht von einer erneuten Anhörung des Betroffenen hat absehen dürfen. Nach § 319 Abs.

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Die Gefahrenprognose im Sicherungsverfahren – und die Urteilsgründe

Das Tatgericht hat die der Unterbringungsanordnung zugrundeliegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die – außerordentlich belastende – Entscheidung nachzuvollziehen. Sind die Anlasstaten nur als geringfügig einzuordnen, gelten gemäß § 63 Satz 2 StGB strengere Darlegungsanforderungen: Die besonderen Umstände im Sinne

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Verzweiflung

Unterbringung in der Psychiatrie – und die Frage der Gefährlichkeit

Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts

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Unterbringung in der Psychiatrie – und die hierzu erforderliche Gefährlichkeitsprognose

Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB kommt dann in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (Gefährlichkeitsprognose). Die Annahme einer gravierenden Störung

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Landgericht Bremen

Die durch Zeitablauf erledigte Zwangsbehandlung – und das verheimlichte Gutachten

Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor. Das Unterbleiben einer verfahrensordnungsgemäßen persönlichen Anhörung des Betroffenen stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt

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Krankenhaus, Pflege

Fixierung in der Psychiatrie – und die Erreichbarkeit der Pflegekräfte

Bei einer gemäß § 1631b Abs. 2 BGB zu genehmigenden Fixierung hat grundsätzlich eine „Eins-zu-Eins Betreuung durch pflegerisches oder therapeutisches Personal“ zu erfolgen. Eine „stetige Erreichbarkeit des Personals“ genügt nicht. Es bedarf einer Festlegung im Beschlusstenor der amtsgerichtlichen Genehmigungsentscheidung, dass die einzelne Anordnung der Fixierung nur durch einen Arzt erfolgen

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Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die zu treffende Gefährlichkeitsprognose

Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts

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Unterbringung – wegen einer psychischen Krankheit

Die zivilrechtliche Unterbringung eines Betroffenen setzt voraus, dass er aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann. Hierzu fehlen tragfähige Feststellungen, wenn in den Entscheidungsgründen – ohne sich mit diesem Tatbestandsmerkmal explizit auseinanderzusetzen – lediglich die insoweit nicht tragende Einschätzung des Sachverständigen

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