Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof erneut mit den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen zu befassen, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll: Dem zugrunde lag ein Fall aus Würzburg: Für den im Jahre 1965 geborenen Betroffenen besteht seit vielen Jahren eine Betreuung, deren Aufgabenkreis unter anderem
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