Die Verfassungsbeschwerde des Verfahrenspflegers

In seiner Eigenschaft als Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren ist der BetVerfahrenspflegerreuer als Partei kraft Amtes berechtigt, Rechte des Betroffenen auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren in eigenem Namen wahrzunehmen.

Zwar sind mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich eigene Rechte in eigenem Namen geltend zu machen. Es

Artikel lesen

Unterbringungsverfahren – und die Verfassungsbeschwerde der Verfahrenspflegerin gegen die Untersuchungsanordnung

Die Verfahrenspflegerin ist bereits aufgrund ihrer einfachrechtlichen Bestellung als Verfahrenspflegerin befugt, Verfassungsbeschwerde einzulegen und mit dieser – ausnahmsweise – Rechte der Betroffenen in eigenem Namen wahrzunehmen.

Der Rechtsweg ist mit Erlass der Untersuchungsanordnung erschöpft. Die gerichtliche Anordnung, die Betroffene –

Artikel lesen

Unterbringungsverfahren – und die angeordnete Untersuchung in der Wohnung

Eine im Unterbringungsverfahren ergangene Anordnung zur Untersuchung der Betroffenen in deren Wohnung verletzt mangels einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Der Ausgangssachverhalt[↑]

In

Artikel lesen

Das Gutachten in Unterbringungssachen

Zweck der Begutachtung nach § 321 Abs. 1 FamFG ist die Sicherstellung einer sorgfältigen Sachverhaltsaufklärung zur Feststellung der medizinischen Voraussetzungen einer Unterbringung.

Dabei hat das Gericht seiner Pflicht nachzukommen, das Gutachten auf seine wissenschaftliche Begründung, seine innere Logik und seine

Artikel lesen

Verlängerung einer Unterbringungsmaßnahme

Im Verfahren betreffend die Verlängerung einer Unterbringungsmaßnahme gelten sämtliche Verfahrensgarantien für die Erstentscheidung uneingeschränkt, insbesondere die zwingende Anhörung des Betroffenen gemäß § 319 FamFG.

Gemäß § 329 Abs. 2 Satz 1 FamFG gelten für die Verlängerung der Genehmigung oder Anordnung

Artikel lesen

Persönliche Anhörung im Unterbringungsverfahren

Die persönliche Anhörung gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien im Unterbringungsverfahren und ist Kernstück der Amtsermittlung. Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung

Artikel lesen