Paar

Unterhaltsaufwendungen an die BAföG-beziehende Lebensgefährtin

Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin sind nicht nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn diese nicht wegen der Unterhaltsleistungen, sondern wegen des Bezugs von BAföG keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat. Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem

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Unterhaltsaufwendungen für in Italien lebende Angehörige

Durch Übergabe von Bargeld erbrachte Unterhaltszahlungen an in Italien lebende nahe Angehörige können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich anerkannt werden, wenn sich die Überbringung durch Vernehmung des Geldboten als Zeugen tatsächlich belegen lässt. In dem vom Finanzgericht Baden-Württemberg entschiedenen Streitfall hatte der Kläger geltend gemacht, insgesamt 6.000 € an Unterhalt für

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Unterhalt für in Italien lebenden Angehörigen

Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt einer ihm oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 8.004 EUR im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (§ 33 a Abs. 1 Satz 1 EStG). Bei Unterhaltszahlungen an

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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung – und die Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags

Unterhaltsaufwendungen können nur dann als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen. Zum Nettoeinkommen gehören im Wesentlichen alle steuerpflichtigen Einkünfte und alle steuerfreien Einnahmen. Das Nettoeinkommen ist um den in § 7g EStG geregelten Investitionsabzugsbetrag zu erhöhen. Erwachsen dem Steuerpflichtigen Aufwendungen für

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Bundesfinanzhof (BFH)

Berechnung der steuerlich abziehbaren Unterhaltsleistungen bei Selbständigen

Die Berechnung der nach § 33a EStG abziehbaren Unterhaltsleistungen ist bei Selbständigen auf der Grundlage eines Dreijahreszeitraums vorzunehmen. Steuerzahlungen sind von dem hiernach zugrunde zu legenden Einkommen grundsätzlich in dem Jahr abzuziehen, in dem sie gezahlt wurden. Erwachsen dem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten

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Unterhaltszahlungen ins Ausland und die Ländergruppeneinteilung

Die Ermittlung der Angemessenheit und Notwendigkeit von Unterhaltsleistungen an Unterhaltsempfänger im Ausland anhand des Pro-Kopf-Einkommens ist nicht zu beanstanden, weil die Lebensverhältnisse eines Staates dadurch realitätsgerecht abgebildet werden. Ein steuerlich unzutreffendes Ergebnis bei der Anwendung der Ländergruppeneinteilung ist nicht zu beklagen, wenn die tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Unterhaltsempfängers das Pro-Kopf-Einkommen seines

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Unterhaltsleistungen ins Ausland

Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Angehörige nur bei umfassenden und vollständigen Angaben steuerlich berücksichtigungsfähig. Dies umfasst sowohl Angaben zur Bedürftigkeit der unterstützten Angehörigen – einschließlich deren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen – wie auch Nachweise zu den erfolgten Zahlungen. In einem jetzt vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall hatten die Kläger in

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Bundesfinanzhof (BFH)

Unterhaltsaufwendungen für ein behindertes Kind

Ein schwerbehindertes Kind, das seinen Grundbedarf und behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht selbst zu decken in der Lage ist, muss ein zur Altersvorsorge gebildetes Vermögen nicht vor der Inanspruchnahme elterlichen Unterhalts verwerten. Die Eltern können die Unterhaltsaufwendungen deshalb als außergewöhnliche Belastungen bei ihrer Einkommensteuerfestsetzung abziehen, entschied jetzt der Bundesfinanzhof. Unterhaltsaufwendungen sind nur

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Unterhaltszahlungen in die Türkei

Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt einer ihm oder seinem Ehegatten gegenüber nach inländischen Maßstäben gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, für die weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person Anspruch auf Kindergeld hat und die kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt, so können diese Unterhaltsaufwendungen gemäß § 33a Abs. 1

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Aussagekraft einer amtlichen Unterhaltsbescheinigung

Klagen wegen der Nichtanerkennung von Unterhaltsaufwendungen für im Ausland wohnende nahe Angehörige beschäftigen häufig die Finanzgerichte. So hatte das Finanzgericht Düsseldorf über einen Fall zu entscheiden, in dem die Kläger Aufwendungen für nahe Angehörige in Serbien als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das FG urteilte, dass Aufwendungen für nahe Angehörige in

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