Geldwäsche

Unterhaltsbeihilfe für Auszubildende

Ein Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe nach § 13 Satz 1 des Tarifvertrags für die Auszubildenden der Deutschen Postbank AG (TV Azb) vom 12.01.1976 setzt voraus, dass ein Auszubildender unmittelbar vor Beginn seiner Ausbildung bei seinen Eltern, Erziehungsberechtigten oder dem Ehegatten gewohnt

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